eplas® - Ihre Software für höchste Arbeitssicherheit
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Dies gehört gemäß § 3 ArbSchG zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers. Insgesamt 12 Paragraphen gehen im Arbeitsschutzgesetz auf die Pflichten des Arbeitgebers ein.
Ein Verstoß oder eine unprofessionelle bis laxe Umsetzung können verheerende Auswirkungen haben. Hohe Bußgelder, leichte bis schwere Unfälle oder sogar das Ableben eines Mitarbeitenden können die Folgen sein.
eplas® Modul-Übersicht
Unsere Software bietet Ihnen unterschiedliche Module für die Bereiche HSE/Arbeitssicherheit und HR/Personal. Dadurch können diverse Anforderungen an die eplas®-Software optimal abgedeckt werden.
Ihre Vorteile durch eplas® im Bereich Arbeitssicherheit
eplas ist immer auf dem neuesten Stand der Gesetze und Richtlinien, deckt Ihre Defizite auf und denkt für Sie an Termine, Audits und Überarbeitungen. Kein Mensch kann sich alles auf einmal merken – je größer das Unternehmen, desto komplexer die Herausforderung.
Mit eplas ist Schluss mit übervollen Ordnern, aufwendigen Excellisten, säumigen Koordinierungen und missverständlichen Delegationen.
Mitarbeitende werden termingenau und wiederkehrend, ohne langwierige Schulungsvorbereitungen oder aufwendige Dokumentation der Teilnahme in allen für ihren Einsatzzweck benötigten Themen geschult und das alles ohne Produktivitätsverluste. Mehr noch, all dies ist nicht nur auf Unterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 beschränkt, Sie können alle betrieblichen Themen aus Bereichen wie Qualitätsmanagement und Umweltschutz oder produktionsrelevante Themen abdecken.
Durch die Verknüpfung von Präsenz- und E-Learning-Einheiten ist die nachhaltige Vermittlung von Wissen sichergestellt, auch bei praxisorientierten Themen.
WIR SEHEN ES ALS UNSERE VERANTWORTUNG
Bringen Sie mit unserem System Transparenz in Ihre sicherheitsrelevanten Prozesse. Nutzen Sie unsere Erfahrung als Ratgeber, um Ihre Abläufe bewusst in die Zukunft weiterzuentwickeln. Auf diesem Weg verstehen wir uns als Ihr Lotse durch die Unwägbarkeiten der Arbeitssicherheit. Behalten Sie den Überblick und standardisieren Sie Ihre Prozesse mit der nötigen Weitsicht und Kreativität. Als Enabler sprechen wir die Dinge offen und ehrlich an. Wir befähigen Sie und Ihr Team auf diesem Weg nachhaltig erfolgreich zu wachsen. Verlassen Sie sich darauf.
Mit eplas® erhalten Sie eine Software-Lösung für Arbeitssicherheit und Personalmanagement
Von der Wissensvermittlung mit Blended Learning, dem Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen über die Erfassung und das Management von Gefahrstoffen, Anlagen und Betriebsmitteln unterstützt eplas Sie bei der täglichen Arbeit – einfach, intuitiv und zuverlässig. Mit eplas nutzen Sie eine Software, deren Prozesse den Anforderungen der Arbeitsschutznorm ISO 45001 vollkommen entsprechen.
Download: eplas – Software für HSE-Management
Die Lösung für Sicherheit, Compliance und Effizienz auf höchstem Niveau
Ein Auszug der wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers kurz aufgerollt
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Dabei sind die Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen. Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.“
„Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6. psychische Belastungen bei der Arbeit.“
„Der Arbeitgeber muss über die (…) erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. (…) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.“
„Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst frühzeitig über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sind.“ (Dies bei über 500 Mitarbeitenden zu gewährleisten, erfordert eine ganz exakte Dokumentation, wer in was und wann unterwiesen wurde. Ein Fehler schon kann schlimme Folgen haben.)
Wer alle 12 Paragraphen im Detail über die Pflichten eines Arbeitgebers nachlesen möchte, findet diese hier: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html
(Quelle)
eplas®-Module - Ihre Software für höchste Arbeitssicherheit
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