Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in deutschen Unternehmen und beschreibt alle notwendigen Maßnahmen und Verhaltensregeln, die von den Arbeitnehmern bei bestimmten Tätigkeiten oder in bestimmten Bereichen des Betriebs zu beachten sind. Sie ist ein zentrales Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung von Betriebsanweisungen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebsanweisung ist laut BetrSichV zu erstellen, wenn eine Gefährdung durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Maschinen, Geräten oder Anlagen gegeben ist. Sie ist in schriftlicher Form zu erstellen, gut sichtbar am Arbeitsplatz auszuhängen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

In der Betriebsanweisung müssen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgeführt werden, die notwendig sind, um die Gefährdung zu minimieren oder auszuschließen. Zudem müssen die Beschäftigten über die Gefährdung informiert werden und über die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterrichtet werden. Hierzu können auch Schulungen und Unterweisungen notwendig sein.

Die Betriebsanweisung muss außerdem alle Angaben enthalten, die für eine sichere Durchführung der Tätigkeit notwendig sind, zum Beispiel Informationen zu Gefahrstoffen, Maschinen oder Anlagen. Darüber hinaus muss sie auch die Verantwortlichkeiten im Unternehmen und die Zuständigkeiten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz regeln.

Insgesamt ist die Betriebsanweisung ein wichtiges Instrument im Bereich Arbeitsschutz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Erstellung und Überwachung der Betriebsanweisungen obliegt dem Arbeitgeber und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Vorgaben zum Aussehen und Aufbau von Betriebsanweisungen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Gestaltung von Betriebsanweisungen" festgelegt sind. Die TRBS 1201 wurde vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und beschreibt die Anforderungen an die Gestaltung von Betriebsanweisungen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen.

Die TRBS 1201 enthält Empfehlungen für den Aufbau und Inhalt von Betriebsanweisungen sowie für deren Gestaltung und Formulierung. So sollten Betriebsanweisungen zum Beispiel in verständlicher Sprache verfasst und übersichtlich strukturiert sein. Sie sollten eine klare Gliederung und eine einheitliche Gestaltung aufweisen, um eine schnelle Auffindbarkeit und Lesbarkeit zu ermöglichen.

Die TRBS 1201 legt auch fest, dass Betriebsanweisungen auf bestimmte Inhalte eingehen müssen, wie zum Beispiel auf die Tätigkeit, für die sie gelten, auf die damit verbundenen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie sollten zudem alle Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten für die Tätigkeit klar darstellen und auf aktuelle Rechtsgrundlagen verweisen.

Durch die Einhaltung der TRBS 1201 können Betriebsanweisungen einheitlicher und verständlicher gestaltet werden, was zu einer höheren Akzeptanz und Wirksamkeit führen kann. Die TRBS 1201 wurde vom Ausschuss für Betriebssicherheit aufgestellt, der gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berufen wird.

Dabei werden Betriebsanweisungen üblicherweise inhaltlich und hinsichtlich ihrer farbigen Darstellung unterschieden in (Farben exemplarisch):

  • Gefahrstoffe (orange)
  • Biostoffe (grün)
  • Maschinen (blau)
  • Organisation (pink)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (rot)

Es gibt keine expliziten Vorgaben für die Farbe von Betriebsanweisungen in den rechtlichen Regelungen. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 empfiehlt jedoch, dass Betriebsanweisungen gut sichtbar und erkennbar sein sollten. Die Verwendung von auffälligen Farben kann hierbei hilfreich sein, um die Betriebsanweisungen besser wahrnehmbar zu machen.

In der Praxis werden Betriebsanweisungen häufig in Signalfarben wie Rot, Gelb oder Orange gedruckt, um auf ihre Bedeutung hinzuweisen und sie von anderen Dokumenten im Betrieb abzuheben. Allerdings kann die Farbauswahl auch von anderen Faktoren wie dem Corporate Design des Unternehmens oder den vorhandenen Druckmöglichkeiten abhängen.

Letztendlich sollte die Farbwahl der Betriebsanweisungen in erster Linie dazu beitragen, dass sie schnell und einfach erkannt werden können und somit ihren Zweck erfüllen.

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