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HSE-Seminare

Welche Aufgaben habe ich als Führungskraft, was ist eine Gefährdungsbeurteilung, wie werde ich Brandschutzhelfer oder Ersthelfer? Zusammen mit unseren Kooperationspartnern bieten wir ein umfassendes Angebot an Seminaren im HSE-Bereich:

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen umfassend zu organisieren und sicherzustellen. Diese Grundpflichten sind im § 3 des Arbeitsschutzgesetztes und im § 2 der DGUV Vorschrift 1 beschrieben. Neben der dort beschriebenen Grundpflichten gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die die Unternehmerpflichten ausweiten und konkretisieren. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach § 7 ArbSchG die die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte. Zu den grundlegenden Unternehmerpflichten gehören unter anderem die folgenden Themen:

  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Organisation der Ersten-Hilfe und des Brandschutzes
  • Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln sowie Gefahrstoffen

Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen benötigt Personen, die zu Sicherheitsbeauftragten ausgebildet sind. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber sowie Führungskräfte bei der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach § 20 der DGUV Vorschrift 1. Im Rahmen der Schulung erwerben die zukünftigen Sicherheitsbeauftragten Kompetenzen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zu den grundlegenden Themen der Schulung gehören unter anderem:

  • Rechtsgrundlagen
  • Interne betrieblicher Arbeitsschutzorganisation
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Problemschwerpunkte aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. PSA, Lärm, Ergonomie, Brandschutz usw.) in der Praxis


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