HSE-Seminare
Welche Aufgaben habe ich als Führungskraft, was ist eine Gefährdungsbeurteilung, wie werde ich Brandschutzhelfer oder Ersthelfer? Zusammen mit unseren Kooperationspartnern bieten wir ein umfassendes Angebot an Seminaren im HSE-Bereich.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen umfassend zu organisieren und sicherzustellen. Diese Grundpflichten sind im § 3 des Arbeitsschutzgesetztes und im § 2 der DGUV Vorschrift 1 beschrieben. Neben der dort beschriebenen Grundpflichten gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die die Unternehmerpflichten ausweiten und konkretisieren. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach § 7 ArbSchG die die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte. Zu den grundlegenden Unternehmerpflichten gehören unter anderem die folgenden Themen:
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Unterweisung der Arbeitnehmer
- Organisation der Ersten-Hilfe und des Brandschutzes
- Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln sowie Gefahrstoffen
Der Unternehmer hat die Möglichkeit, zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich, nach §13 Pflichtenübertragung, damit zu beauftragen, bestimmte ihm nach den Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Diese Beauftragung muss klar den Verantwortungsbereich sowie die Befugnisse der beauftragten Person definieren und vom Beauftragten unterzeichnet werden. Eine Kopie der Beauftragung ist der beauftragten Person auszuhändigen.
Die Pflichtenübertragung dient dem Unternehmer als Mittel zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ermöglicht es, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes auf ausgewählte Personen zu übertragen. Auf diese Weise kann der Unternehmer einen wesentlichen Teil seiner Organisationspflichten wahrnehmen.
Vor der Beauftragung ist der Unternehmer verpflichtet, die Zuverlässigkeit und Fachkunde der in Frage kommenden Personen sorgfältig zu prüfen.
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen benötigt Personen, die zu Sicherheitsbeauftragten ausgebildet sind. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber sowie Führungskräfte bei der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach § 20 der DGUV Vorschrift 1. Im Rahmen der Schulung erwerben die zukünftigen Sicherheitsbeauftragten Kompetenzen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zu den grundlegenden Themen der Schulung gehören unter anderem:
- Rechtsgrundlagen
- Interne betrieblicher Arbeitsschutzorganisation
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Gefährdungsbeurteilung
- Problemschwerpunkte aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. PSA, Lärm, Ergonomie, Brandschutz usw.) in der Praxis
Da es immer wieder Änderungen und Anpassungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt empfehlen die Berufsgenossenschaften eine Wissensauffrischung nach einer zwei- bis dreijährigen Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter. Neben der fachlichen Aktualisierung stellt der Austausch über Praxisbeispiele einen großen Teil der Schulung dar. Im interaktiven Austausch lernen Sie Instrumente und praktische Lösungen erfolgreicher Sicherheitsarbeit für Ihren Arbeitsalltag kennen:
- Gefährdungsbeurteilung (Praxisbeispiele)
- Kommunikation und Fehlerkultur
- Sachgerechte Erfüllung der Aufgaben
- Erweiterung der Kenntnisse
Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit §10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern (im Regelfall 5% der Beschäftigten) gefordert. In der Schulung werden die Grundlagen zum Brandschutz vermittelt, sowie über Neuerungen in diesem Bereich informiert. Abgeschlossen wird die Schulung mit einer praktischen Feuerlöschübung und der Einweisung in Handfeuerlöscher. Gemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
- Grundlagen zum Brandschutz (u. a. Brandklassen, Angaben auf Feuerlöschern)
- Feuerlöschübung
- Einweisung in Handfeuerlöscher
Die Schulung besteht aus einem kurzen theoretischen Teil (Darstellung Brandklassen, Angaben auf Feuerlöschern, etc.) und der Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung. Die Handhabung von Handfeuerlöschern wird trainiert.
- Kurze Theorie
- Praktische Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern
Jedes Unternehmen ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer zu stellen. Die Zahl der betrieblichen Ersthelfer ist, ebenso, wie die Art und Menge, sowie die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, abhängig von der Betriebsgröße sowie den vorhanden Gefahren und der Struktur des Unternehmens.
In der aus 9 Unterrichtseinheiten bestehende Ausbildung zum Ersthelfer werden die Grundlagen der Ersten Hilfe nach aktuellem Stand vermittelt. Um das Wissen bei den Teilnehmenden aktuell zu halten, muss die Schulung alle zwei Jahre aufgefrischt werden.