Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in Kombination mit Brandschutzhelfer

17.09.2024 18.09.2024
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Kosten 1.099,— €

Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen benötigt Personen, die zu Sicherheitsbeauftragten ausgebildet sind. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber sowie Führungskräfte bei der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach § 20 der DGUV Vorschrift 1. Im Rahmen der Schulung erwerben die zukünftigen Sicherheitsbeauftragten Kompetenzen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zu den grundlegenden Themen der Schulung gehören unter anderem:

  • Rechtsgrundlagen
  • Interne betrieblicher Arbeitsschutzorganisation
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Problemschwerpunkte aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. PSA, Lärm, Ergonomie, Brandschutz usw.) in der Praxis

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit §10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern (im Regelfall 5% der Beschäftigten) gefordert. In der Schulung werden die Grundlagen zum Brandschutz vermittelt, sowie über Neuerungen in diesem Bereich informiert. Abgeschlossen wird die Schulung mit einer praktischen Feuerlöschübung und der Einweisung in Handfeuerlöscher. Gemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

  • Grundlagen zum Brandschutz (u. a. Brandklassen, Angaben auf Feierlöschern)
  • Feuerlöschübung
  • Einweisung in Handfeuerlöscher

Staffelpreise: 1. Teilnehmer » 1099,- Euro | 2. Teilnehmer » 1049,- Euro | jeder weitere Teilnehmer » 999,- Euro