Ausbildung zum Brandschutzhelfer inkl. Feuerlöschung

06.06.2024
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Kosten 249,— €

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit §10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern (im Regelfall 5% der Beschäftigten) gefordert. In der Schulung werden die Grundlagen zum Brandschutz vermittelt, sowie über Neuerungen in diesem Bereich informiert. Abgeschlossen wird die Schulung mit einer praktischen Feuerlöschübung und der Einweisung in Handfeuerlöscher. Gemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

  • Grundlagen zum Brandschutz (u. a. Brandklassen, Angaben auf Feierlöschern)
  • Feuerlöschübung
  • Einweisung in Handfeuerlöscher