Unterweisungspflicht nicht erfüllbar – keiner weiß, wer noch was zu tun hat

Die DGUV Vorschrift 1 kennt heutzutage im Grunde jeder, zumindest jeder Unternehmer, jede Führungskraft und jeder Betriebsrat und ganz sicher auch jede Sifa. Auch ist bekannt, dass Mitarbeitende unterwiesen werden müssen. Nicht von der Sifa, was ein noch immer weit verbreiteter Irrglaube ist, denn diese ist lediglich beratend tätig. Vielmehr sind die Unternehmen*innen in der Pflicht, die Mitarbeitenden je nach Tätigkeit und der damit verbundenen Gefährdungen zu unterweisen.

Unterweisungen landen auf dem Stapel der Führungskräfte

In der Konsequenz ergeben sich, neben einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung, jedes Jahr viele, aus den Gefährdungsbeurteilungen abgeleitete, weitere Unterweisungen. Weit verbreitete Themen sind beispielsweise Brandschutz, Bildschirmarbeit, Wegeunfälle, innerbetrieblicher Transport, persönliche Schutzausrüstung und viele mehr. Das Unternehmen, respektive der Unternehmer oder die Unternehmerin, kann die Unterweisung der Mitarbeitenden in der Regel nicht selbst leisten und delegiert diese Aufgabe an die Führungskräfte (Pflichtendelegation). Das ist sinnvoll, denn die Führungskräfte kennen die Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden und die daraus resultierenden Gefährdungen. Jedoch landen Aufgaben, die die Arbeitssicherheit betreffen, meist „on top“ auf dem großen Stapel der ohnehin überlasteten Führungskräfte.

Mitten in der Verantwortung

Neben den „produktiven“ und wertschöpfenden Aufgaben der direkten Mitarbeitendenführung und Arbeitsorganisation soll also „nebenbei“ noch rechtskonform unterwiesen werden. Was und wie genau überlässt man, im besten Fall, auch noch den Führungskräften selbst. Diese müssen somit Inhalte zusammensuchen, sich mit Kolleg*innen abstimmen, Termine planen, Excel-Listen führen und, und, und … Was passiert? Mitarbeitende sind krank, haben Urlaub oder sind im Homeoffice und werden aufgrund dessen nicht unterwiesen, sie fallen „durchs Raster“ und können nicht sicher agieren. Hinzu kommt, dass die Themen im gesamten Unternehmen unterschiedlich vermittelt werden, und zwar nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch und didaktisch. Daraus resultiert ein enormes Wissensgefälle. Keiner hat einen Überblick, wer denn nun was wissen muss oder wer welche Unterweisung benötigt. Sollte dann noch etwas passieren, sind weder die Unternehmer*innen noch die Führungskräfte außen vor, sondern mitten im Geschehen und vor allem mitten in der Verantwortung!

Mit dem richtigen Werkzeug zu sicheren Unterweisungen

Stellen Sie Ihren Führungskräften zur kompetenten Erledigung der enorm wichtigen Aufgabe der Unterweisung das richtige Werkzeug zur Verfügung. Eine zentrale Oberfläche, die immer die aktuellen Stammdaten der Mitarbeitenden in der Organisationseinheit abbildet. Eine Qualifikationsmatrix, z. B. basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, weist automatisch die notwendigen Unterweisungsthemen zu. Die automatische Fristenüberwachung erinnert die Führungskräfte und Mitarbeitenden und kann bei Bedarf eskalieren. Sie können das große Potenzial von E-Learnings in Kombination mit dem Präsenzlernen nutzen, um Zeit und Geld zu sparen. Ein Nebeneffekt sind zufriedene Mitarbeitende, die selbstgesteuert lernen können und sich in einem modernen, innovativen und vor allem sicheren Unternehmen wohlfühlen.

Informieren Sie sich gerne unter www.bloecher.net darüber, wie eplas als erstklassiges Werkzeug für Unterweisungen dient.