Dabei sind Gefahren in erster Linie an ihrer Quelle zu bekämpfen und individuelle Schutzmaßnahmen erst nachrangig zu anderen Maßnahmen zu ergreifen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen nimmt dabei von oben nach unten ab.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 konkretisiert dabei in einer Maßnahmenhierarchie, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmenhierarchie wird häufig auch STOP- oder STOPP-Prinzip genannt.
Substitution der Gefährdung
Zunächst ist zu prüfen, ob die Gefährdung an der Quelle reduziert oder gar vermieden, also substituiert werden kann.
Beispiel: Prüfung, ob Geräte eingesetzt werden können, die eine geringere Wärmeentwicklung haben, so dass der Arbeitsplatz sich nicht mehr so stark erhitzt. Die Gefahrenquelle wird vermieden.
Technische Maßnahmen
Lässt sich die Gefährdung nicht vermeiden, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Gefährdung durch technische Maßnahmen beseitigt werden kann.
Beispiel: Wärmeschutzschilde um die Wärmequelle montieren, Außenjalousien anbringen, Arbeitsplätze klimatisieren. Die Gefahr wird räumlich an der Quelle vom Menschen getrennt.
Organisatorische Maßnahmen
Kann auch durch technische Maßnahmen die Gefährdung nicht auf ein akzeptables Risiko minimiert werden, sind organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Beispiel: Arbeitsabläufe anpassen um die Aufenthaltszeit im wärmebelasteten Arbeitsbereichen zeitlich zu begrenzen oder regelmäßige Pausen in klimatisierten Räumen einführen. Die Gefahrenquelle wird räumlich bzw. zeitlich vom Menschen getrennt.
Persönliche Schutzausrüstung
Erst wenn weder durch Substitution noch durch technische oder organisatorische Maßnahmen eine ausreichende Reduzierung der Gefährdung erreicht werden kann, ist zu prüfen, ob durch die Nutzung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ein ausreichender Schutz sichergestellt werden kann.
Beispiel: Bereitstellung von Wärmeschutzkleidung oder den Temperaturen angepasste Arbeitskleidung. Der Mensch wird räumlich von der Gefahrenquelle getrennt.
Personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen
Sind die genannten Maßnahmen nicht möglich oder kann durch deren Umsetzung die Gefährdung nicht ausreichend reduziert werden, ist zu prüfen, ob das Schutzziel durch eine entsprechende Unterweisung und Qualifikation der Beschäftigten erreicht werden kann.
Beispiel: Unterweisung der Beschäftigten zur Einhaltung der Pausen in klimatisierten Räumen und dem korrekten Anlegen der Wärmeschutzkleidung. Der Mensch wird durch Unterweisung und Qualifizierung in einem sicherheitsbewussten Verhalten geschult.
Um das Schutzziel zu erreichen ist es oftmals erforderlich, verschiedene Maßnahmen miteinander zu kombinieren.
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