Schwere und tödliche Unfälle – leider passieren sie noch viel zu oft

„Das ist ja gerade noch mal gutgegangen“ – ein Satz, den jeder kennt und mit vielen, oftmals unangenehmen Situationen verbindet. Aber manchmal geht es eben auch nicht „gerade nochmal gut“. Schwere oder tödliche Unfälle geschehen täglich – laut DGUV allein 370 tödliche Unfälle in 2021 (gegenüber 314 in 2020). Was viele Verantwortliche gern verdrängen, wird dann zur wichtigsten Aufgabe: Nach der Versorgung des Betroffenen gibt es eine Vielzahl an Pflichten, die eingehalten werden müssen. Noch besser ist es jedoch, in die Prävention zu investieren.

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Dies gehört, gemäß § 3 ArbSchG, zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers. Insgesamt 12 Paragrafen gehen im Arbeitsschutzgesetz auf die Pflichten des Arbeitgebers ein.

Ein Verstoß oder eine unprofessionelle bis laxe Umsetzung können verheerende Auswirkungen haben. Hohe Bußgelder oder leichte bis schwere und sogar tödliche Unfälle können die Folgen sein.

Was ist nach einem Unfall zu tun?

An erster Stelle steht die Meldung an den Unfallversicherungsträger und ggf. der Arbeitsschutzaufsicht. Und diese stellen viele Fragen: Gibt es eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, wurde der Mitarbeitende unterwiesen oder liegen alle Nachweise vor? Sind Betriebsanweisungen vorhanden, aktuell und dem Mitarbeitenden bekannt? Wurden alle involvierten Betriebsmittel geprüft und die richtige persönliche Schutzausrüstung getragen? Gibt es zum verwendeten Gefahrstoff eine Gefährdungsbewertung und eine Substitutionsprüfung?

Wer jetzt anfangen muss, in übervollen Ordnern an verschiedenen Standorten nach den entsprechenden Zetteln zu suchen, kommt mächtig ins Schwitzen. Und wenn dann noch auffällt, dass zum Beispiel der Mitarbeitende nicht unterwiesen wurde, weil er an dem Tag der Schulung krank war, wird es für die Führungskraft und auch das Unternehmen „eng“ – und das völlig zu Recht.

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Die seit März 2018 geltende Norm ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ charakterisiert die Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysteme. Sie legt als einziger international unabhängiger Standard die Anforderungen an ein betriebliches Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem fest. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung von Fehlverhalten in der Organisation, die zu Arbeitsunfällen führen können und die Verringerung von unfallbedingten Ausfallzeiten in der Lieferkette und ihrem Zulieferer-Management.

Sichere Arbeitsplätze sind für leistungsstarke Unternehmen unabdingbar. Daher geht der moderne Arbeitsschutz schon länger über die primäre Unfallvermeidung hinaus und verfolgt massiv einen umfassenden Ansatz in der Prävention. Es gilt sämtliche Risiken in den Blick zu nehmen, die arbeitsbedingte Beschwerden bis hin zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit zur Folge haben können.

Unsere ISO 45001 Auditoren und Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren und beraten Sie umfassend

Die Anwendungsbereiche einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind mannigfaltig. Daher ist eine spezielle Ausbildung und eine kontinuierliche Weiterbildung zwingend notwendig. Ständig kommen neue Gesetze hinzu, Gefahrenstoffe werden neu beurteilt, Maschinen weiterentwickelt usw. Eine solche Fachkraft kann oder möchte sich nicht jedes Unternehmen leisten.

Um unseren Kunden ein starker und verlässlicher Partner zu sein, stellen wir Ihnen unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte zur Verfügung. Zudem können Sie auf unser breites, deutschlandweit agierendes Partnernetzwerk zurückgreifen. Dabei halten wir uns strikt an das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz).

Was sich bewährt hat …

Was sich im Rahmen unserer Consulting-Leistungen bewährt hat, ist ein Probelauf: So unschön die Vorstellung eines schweren Unfalls auch ist – unsere Berater spielen mit Ihnen den gesamten Prozess durch und decken so auf, wo es zu Problemen kommen kann. Zudem unterstützen wir Sie bei der Einführung einer Arbeitsschutz-Management-Lösung, mit der Sie immer auf dem aktuellen Stand sind und proaktiv und tagaktuell informiert werden, wenn Fristen nicht eingehalten werden oder jemand droht, „durchs Raster“ zu fallen. Hierfür haben wir eigens eine Software entwickelt, welche für Sie den Überblick über alle Parameter des Arbeitsschutzes beibehält.

Mehr dazu erfahren Sie unter www.bloecher.net oder noch besser in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Experten.