Kennzeichnung im Arbeitsschutz

Unser täglicher Alltag wird in der jüngsten Vergangenheit immer häufiger durch Symbole und Bildsprache geprägt. Kaum eine Whatsapp oder SMS kommt ohne Emojis aus.

Dabei handelt es sich mit Nichten um eine neue Erfindung. Am Arbeitsplatz begegnen uns Zeichen, die uns beispielsweise über Gefahren informieren, schon seit Jahrzehnten. Zugrunde liegt dem die Richtlinie 92/58/EWG aus dem Jahr 1992, die mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 1.3 in nationales Recht umgesetzt wurde.

Grundsätzlich wird zwischen Verbots-, Warn-, Rettungs-, Brandschutz- und Gebotszeichen unterschieden. Die grafische Abbildung wird in folgenden Normen geregelt.

  • ISO 7010
  • DIN 4844-2/ISO 7010
  • DIN 4844-2/ISO 20712-1

Die Normen werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. So wurde beispielsweise die geschlechterspezifische Darstellung durch eine geschlechtslose Darstellung ersetzt. Eine veraltete Kennzeichnung muss dann ausgetauscht werden, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Risiko festgestellt wird, dass das Zeichen miss- oder nicht verstanden werden könnte.

Verbotszeiche

„Rund und rot gleich Verbot.“ Diese einfache Eselsbrücke hilft bei der Identifizierung von Verbotszeichen.

Verbotszeichen sollen eindeutig bestimmte Handlungen untersagen. Ggf. müssen die Zeichen durch weitere oder Textergänzungen konkretisiert werden.

Das Zeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ gibt beispielsweise keine Auskunft darüber welche Gefahren lauern, beispielsweise ein Ex-Bereich oder Hochspannung.

Warnzeichen

Warnzeichen sind an ihrer schwarz-gelben Färbung auf einem Dreieck zu erkennen. Sie weisen lediglich auf Gefahren hin, verbieten jedoch keine Handlungen.

Kommt beispielsweise das Warnzeichen „Warnung vor schwebender Last“ zum Einsatz, inkludiert dies nicht, dass Mitarbeiter nicht unter schwebenden Lasten hindurchgehen dürfen. Ein Verbot kann lediglich durch eine Anweisung im Rahmen einer Unterweisung, Arbeitsanweisung oder die Ergänzung eines Verbotszeichens erreicht werden.

Gebotszeichen

Gebotszeichen erkennt man an ihrer blau-weißen Farbgebung auf einem Kreis. Diese Zeichen geben Auskunft über einzuhaltende Verhaltensweisen, beispielsweise das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Häufig ergänzen diese Zeichen verbindliche Dokumente, beispielsweise Betriebsanweisungen.

Rettungszeichen

Erkennbar sind diese Zeichen an ihrer grün-weißen Farbgebung auf einem Quadrat oder Rechteck.

Das Ziel ist es unmissverständlich Fluchtwege oder notfallmedizinisch relevante Einrichtungen zu kennzeichnen. Analog zu den Verbotszeichen können auch diese Zeichen nicht immer alleine wirken. Das Zeichen „Rettungsweg/Notausgang“ ist beispielsweise immer mit einem Richtungspfeil zu kombinieren, der die Richtung des Ausgangs kennzeichnet.

Brandschutzzeichen

Brandschutzzeichen informieren vor allem über Löschequipment. So werden Feuerlöscher, Löschschläuche oder Feuerleitern kenntlich gemacht.
Auch Brandmeldevorrichtungen wie der Brandmelder oder das Brandmeldetelefon haben ein eigenes Zeichen.
Sollte Ihnen ein Zeichen auffallen, bei dem das dazugehörige Equipment fehlt, sollten Sie unbedingt die zuständige Führungskraft informieren.