Rechtliche Anforderungen: Auszüge aus Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 Abs. 3
Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass
ein aktualisiertes Verzeichnis (Expositionsverzeichnis) über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben (Dokumentationspflicht) bei denen
- bei ihnen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren
- das Verzeichnis nach Nummer 3 mit allen Aktualisierungen 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird (Aufbewahrungspflicht)
- bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen den Beschäftigten ein Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses ausgehändigt (Aushändigungspflicht) und ein Nachweis hierüber wie Personalunterlagen aufbewahrt wird.
Die Dokumentation erfolgt in einem sogenannten Expositionsverzeichnis.
Expositionsverzeichnis – Warum muss dieses geführt werden?
Krebskrankheiten, die in Folge von Tätigkeiten mit gefährdender Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen und Gemischen auftreten, tun dies in der Regel nach langen Latenzzeiten von durchschnittlich 40 Jahren. Ohne eine Dokumentation der Beschäftigungshistorie mit allen Angaben zur Exposition gegenüber diesen Stoffen und Gemischen lässt sich ein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und einer möglichen Belastung am Arbeitsplatz nach dieser Zeit kaum noch erkennen.
Um die Erfassung solch gefährdeter Beschäftigten zu erleichtern, rief die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die kostenlos zu nutzende Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ins Leben. Hier können Unternehmen ihre Daten über ein Portal in die ZED eintragen und dort verwalten.
Vorteile einer Übertragung an die ZED
Die DGUV übernimmt die
- Verwaltung der Daten (Dateneigentümer bleibt das Unternehmen),
- Archivierungspflicht und
- Aushändigungspflicht.
Mit eplas geht die Datenerfassung und -übertragung einfach und übersichtlich
Stellen Sie sich vor, Sie sind dazu verpflichtet, allen bisher genannten Punkten nachzukommen. Wie einfach wäre es, wenn alles auf Knopfdruck geschehen könnte … Und es geht. Bereits viele der geforderten Daten sind in eplas vorhanden. Mitarbeiterstammdaten, Daten zum Gefahrstoff und den Inhaltsstoffen, Gefährdungsbeurteilungen und vieles mehr. Ein Leichtes, dies an die ZED zu übertragen.