Jetzt in eplas - Expositionsverzeichnis und Datenübertragung an die ZED

Gemäß der Gefahrstoffverordnung sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein Expositionsverzeichnis über die durch CMR-Stoffe (krebserregend (C für cancer ), mutagen (M) oder reproduktionstoxisch (R)) gefährdeten Beschäftigten zu führen. Hier kommen gleich drei Pflichten auf die Arbeitgebenden zu: die Dokumentationspflicht, die Aufbewahrungspflicht (die Angaben müssen 40 Jahre aufbewahrt werden) und die Aushändigungspflicht (den Beschäftigten ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb ein sie betreffender Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen).  Bei der Komplexität wird schnell klar: Mit Excellisten kommt man da schnell an seine Grenzen. Wie gut, dass es eplas gibt und alle Pflichten einfach und professionell eingehalten werden können. In unserem heutigen Beitrag erfahren Sie alles rund um dieses Thema.

Rechtliche Anforderungen: Auszüge aus Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 Abs. 3

Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass 
ein aktualisiertes Verzeichnis (Expositionsverzeichnis) über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben (Dokumentationspflicht) bei denen  

  • bei ihnen  die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren
  • das Verzeichnis nach Nummer 3 mit allen Aktualisierungen 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird (Aufbewahrungspflicht)
  • bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen den Beschäftigten  ein  Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses ausgehändigt  (Aushändigungspflicht) und ein  Nachweis hierüber wie Personalunterlagen aufbewahrt wird.

Die Dokumentation erfolgt in einem sogenannten Expositionsverzeichnis. 


Expositionsverzeichnis – Warum muss dieses geführt werden?

Krebskrankheiten, die in Folge von Tätigkeiten mit gefährdender Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen und Gemischen auftreten, tun dies in der Regel nach langen Latenzzeiten von durchschnittlich 40 Jahren. Ohne eine Dokumentation der Beschäftigungshistorie mit allen Angaben zur Exposition gegenüber diesen Stoffen und Gemischen lässt sich ein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und einer möglichen Belastung am Arbeitsplatz nach dieser Zeit kaum noch erkennen.
Um die Erfassung solch gefährdeter Beschäftigten zu erleichtern, rief die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die kostenlos zu nutzende Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ins Leben. Hier können Unternehmen ihre Daten über ein Portal in die ZED eintragen und dort verwalten. 
 

Vorteile einer Übertragung an die ZED

Die DGUV übernimmt die

  • Verwaltung der Daten (Dateneigentümer bleibt das Unternehmen), 
  • Archivierungspflicht und 
  • Aushändigungspflicht.

Mit eplas geht die Datenerfassung und -übertragung einfach und übersichtlich

Stellen Sie sich vor, Sie sind dazu verpflichtet, allen bisher genannten Punkten nachzukommen. Wie einfach wäre es, wenn alles auf Knopfdruck geschehen könnte … Und es geht. Bereits viele der geforderten Daten sind in eplas vorhanden. Mitarbeiterstammdaten, Daten zum Gefahrstoff und den Inhaltsstoffen, Gefährdungsbeurteilungen und vieles mehr. Ein Leichtes, dies an die ZED zu übertragen. 
 

Die Datei wird mit den gesammelten Daten aus eplas an die ZED übermittelt. Dabei gewährt unsere Software eplas eine datenschutzkonforme Aufbewahrung, welche die Aufbewahrungspflicht von 40 Jahren absichert. 

Sie möchten in Zukunft stressfrei Ihren Pflichten nachkommen? Dann kontaktieren Sie unsere Experten und lassen Sie sich beraten. 

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