Erfüllung rechtlicher Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (z. B. Expositionsverzeichnis)

In nahezu jedem Unternehmen gehen Mitarbeitende mit Gefahrstoffen um. Welche rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind, wissen die zuständigen Führungskräfte oft nicht im Detail – und kennen daher auch die Gesundheitsrisiken, die sich für die Mitarbeitenden und Führungskräfte ergeben, nicht. Zudem fehlt es häufig an einem ganzheitlichen Überblick, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen und an welchen Stellen des Unternehmens genutzt werden. Dabei machen es einem die ganz klar formulierten rechtlichen Vorgaben ganz einfach…

Ergänzend zum Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und REACH-Verordnung gibt es zahlreiche relevante Dokumente, die beachtet werden müssen. Hieraus ergeben sich die Anforderungen,

  • ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen,
  • aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten,
  • eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für die Gefahrstoffe sowie
  • Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen und den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen.

Als praxisorientierte Arbeitshilfen haben sich hier beispielsweise die Bewertung nach EMKG (einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe) und die TRGS 410 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 410, Expositionsverzeichnis) etabliert.

Führungskräfte sind in der Verantwortung

Neben der Gefährdung der Mitarbeitenden durch die Nichtbeachtung der Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen, besteht ein Risiko für die Führungskräfte. Diese sind in der Regel im Rahmen der Pflichtendelegation vom Unternehmer beauftragt worden und somit in der Verantwortung, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Werden also rechtliche Vorgaben wie das Führen eines Gefahrstoff- oder Expositionsverzeichnisses, die Gefährdungsbeurteilung oder die Erstellung und Verfügungstellung der Betriebsanweisungen nicht erfüllt, stehen die Führungskräfte selbst in der Verantwortung.

Was Sie unbedingt wissen und beachten müssen!

Arbeitsschutzgesetz:

Das Arbeitsschutzgesetz bestimmt die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dies schließt den Umgang mit Gefahrstoffen ein. Es fordert unter anderem

  • eine Gefährdungsbeurteilung,
  • angemessene Schutzmaßnahmen,
  • Schulungen für Mitarbeitende und
  • regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Gefahrstoffverordnung:

Die Gefahrstoffverordnung legt die grundlegenden Anforderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen fest. Sie enthält Vorschriften zur

  • Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen,
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern,
  • Bereitstellung von Informationen und Schulungen für Mitarbeitende sowie
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Betriebssicherheitsverordnung:

Die Betriebssicherheitsverordnung betrifft insbesondere die Lagerung, Handhabung und den Transport von Gefahrstoffen. Sie umfasst Anforderungen an die

  • Sicherheitstechnik,
  • Lagerung in geeigneten Behältern,
  • Vermeidung von Zündquellen und
  • Durchführung von Betriebsanweisungen.

REACH-Verordnung:

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) bezieht sich auf die

  • Registrierung,
  • Bewertung,
  • Zulassung und
  • Beschränkung

von Chemikalien in der EU. Unternehmen, die Gefahrstoffe herstellen, importieren oder verwenden, müssen die Vorschriften der REACH-Verordnung einhalten. Insbesondere einschließlich der Registrierung von Stoffen, Kommunikation entlang der Lieferkette und sicheren Verwendung von Chemikalien.

TRGS 410 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 410):

Die TRGS 410 beschreibt die Anforderungen an ein Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B. Sie ist keine rechtlich bindende Vorschrift, sondern eine anerkannte Regel der Technik, welche Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt.

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Führungskräfte diese rechtlichen Anforderungen genau kennen und umsetzen. Nur so kann die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleistet, gesetzliche Vorgaben erfüllt und potenzielle Haftungsrisiken minimiert werden.

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