Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" (kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz oder ArbSchKG) ist bereits am 01.01.2021 ein Gesetz in Kraft getreten, das der Stärkung des Vollzugs und der Überwachung des Arbeitsschutzes in Deutschland dient, dabei aber auch Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt.
Hier eine kurze Übersicht der Inhalte:
- Verbesserung der Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtsbehörden
- Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen
- Einführung einer Mindestbesichtigungsquote: 5 % der Unternehmen im jeweiligen Bundesland pro Jahr (Übergangsregelung bis Ende 2025)
- Verpflichtung zum Datenaustausch zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern
- Erhöhung der proaktiven Überwachung der Arbeitsschutzbehörden durch Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials bei der Auswahl der zu besichtigenden Betriebe
- Überprüfung von PSA und Arbeitsmitteln, Einsicht von Unterlagen, Durchführung von Messungen usw.
- Erhöhung des Bußgeld Höchstbetrags auf 30.000 €
Unternehmen müssen sich demnach darauf einstellen, künftig häufiger kontrolliert zu werden – was zusammen mit dem Datenaustausch der Landesbehörden und Unfallversicherungsträger zu einer Steigerung der Sicherheit für Mitarbeitende führen wird.
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