Eine unzureichende Beleuchtung kann Beschwerden wie Kopfschmerzen, Flimmern vor den Augen sowie brennende oder tränende Augen verursachen.
Daher gilt es auch im Homeoffice einige Punkte zu beachten:
Fenster und Tageslicht
- Es sollte auf möglichst ausreichendes Tageslicht am Arbeitsplatz geachtet werden und nach Möglichkeit eine Sichtverbindung nach außen geben. Dies wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden und die Motivation aus.
- Die Fenster sollten mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein. Dadurch kann die Stärke des Tageslichteinfalls reguliert und eine Blendung vermieden werden.
Aufstellung der Bildschirmgeräte
- Die Bildschirme sollten mit einer Ausrichtung von 90° zum Fenster aufgestellt werden, um eine direkte Blendung durch einfallendes Sonnenlicht zu vermeiden.
- Durch eine Blickrichtung parallel zum Fenster wird ebenfalls eine Blendung verhindert.
Beleuchtung und Beleuchtungsstärke
- Die Beleuchtungsstärke sollte am Arbeitsplatz mindestens 500 Lux und im übrigen Raumbereich mindestens 300 Lux betragen.
- Die Deckenleuchten und Lampen müssen flimmer- und flackerfrei sein.
- Eine großflächige dimmbare Deckenleuchte bewirkt eine gute Raumausleuchtung. Durch eine zusätzliche dimmbare direkt/indirekt strahlende Tischleuchte kann sowohl die Raumausleuchtung verbessert als auch die Beleuchtung optimal an die individuellen Erfordernisse angepasst werden.
Um neben einer Belastung durch eine falsche Beleuchtung auch weitere Gefährdungen Ihrer Beschäftigten im Homeoffice zu erkennen und zu dokumentieren, sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. In eplas können Sie mit Hilfe einer Checkliste mit wenig Aufwand eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten im Homeoffice durchführen und die erforderlichen Maßnahmen rechtssicher dokumentieren.
Fragen zur Gefährdungsbeurteilung?