Was beschreiben die technischen Regeln für Gefahrstoffe 410?
TRGS 410 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 410): Beschreibt die Anforderungen an ein Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B. Die TRGS 410 ist keine rechtlich bindende Vorschrift, sondern eine anerkannte Regel der Technik, die Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt. [Link zur TRGS 410 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-410.html]
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