Persönliche Schutzausrüstung PSA, PSA Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind Ausrüstungen oder Mittel, die dazu bestimmt sind, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um diese vor einer bestimmten Gefahr für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann je nach Art der Gefahr und der Arbeitssituation unterschiedlich ausfallen und kann zum Beispiel aus Schutzhelmen, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhen, Schutzanzügen oder Atemschutzmasken bestehen.
Im Kontext des Arbeitsschutzes spielt Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Verletzungen, Unfällen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz zu schützen. Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und im Anschluss daran geeignete Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel PSA, bereitzustellen und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA entsprechend zu nutzen und sachgemäß zu verwenden.
Es ist wichtig, dass die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Arbeitsaufgabe entspricht, und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft wird.
Für die Prüfung von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person verantwortlich. Die Prüfung muss regelmäßig und fachgerecht durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) weiterhin den Anforderungen entspricht und ihre Schutzwirkung gewährleistet ist. Die konkreten Anforderungen und Intervalle für die Prüfung von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind in den entsprechenden Normen und gesetzlichen Vorschriften festgelegt.
zurück