Gefährdungsbeurteilung erstellen

Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument des Arbeitsschutzes und dient dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren abzuleiten.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiteren Arbeitsschutzvorschriften, wie zum Beispiel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die genauen Anforderungen können je nach Branche, Tätigkeit und Arbeitsplatz unterschiedlich sein.

Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er kann diese Aufgabe jedoch an eine befähigte Person delegieren - in der Regel an die Führungskräfte im Rahmen der Pflichtendelegation. In größeren Unternehmen kann es auch eine eigene Abteilung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geben, die Führungskräfte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt.

Das Verfahren zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Erfassung der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
  • Identifikation von Gefährdungen und Belastungen
  • Bewertung der Gefährdungen und Belastungen
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Dokumentation der Ergebnisse und Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Die ISO 45001 fordert zudem neben der Ermittlung Risiken auch die Ermittlung von Chancen - was ebenfalls im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen erfolgen kann.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, zum Beispiel bei Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufen oder Gefährdungen.

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