Was ist eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung?

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist eine Untersuchung, die dazu dient, die Gesundheit von Arbeitnehmern zu erhalten oder wiederherzustellen und mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu erkennen. Die Untersuchungen werden von Arbeitsmedizinern oder arbeitsmedizinischen Fachkräften durchgeführt und richten sich nach den Arbeitsbedingungen, dem Gesundheitszustand und der Tätigkeit der zu untersuchenden Person.

Die gesetzlichen Vorgaben für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Gemäß ArbMedVV müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten, wenn eine besondere Gefährdung durch die Arbeit vorliegt oder eine gesetzliche Regelung dies vorschreibt.

Es gibt verschiedene Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die je nach Art der Tätigkeit und der Gefährdungssituation durchgeführt werden können. Hierzu gehören z.B. G20-Untersuchungen (die G-Bezeichnungen gibt es zwar nicht mehr in der ArbMedVV, sind aber immer noch weit verbreitet und werden daher hier zum einfacheren Verständnis genannt)  für Arbeiten Lärmbereichen, G26-Untersuchungen für Tätigkeiten mit Atemschutz oder G37 für Bildschirmarbeitsplätze.

Die verschiedenen Arten von Untersuchungen im Arbeitsschutz können wie folgt voneinander abgegrenzt werden:

Eignungsuntersuchung

Eine Eignungsuntersuchung wird z. B. vor Einstellung/ Versetzung oder regelmäßig zur Feststellung des gesundheitlichen Eignung für die Tätigkeit durchgeführt und dient der Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit. Sie hat das Ziel, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen aufzudecken und eine Einschätzung zu geben, ob die Person die Anforderungen der Stelle erfüllen kann. Ein weit verbreitetes Beispiel ist die G25 Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Angebots-Vorsorge

Bei der Angebots-Vorsorge handelt es sich um freiwillige Untersuchungen, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten anbietet. Diese Untersuchungen sollen dazu dienen, gesundheitliche Risiken zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist in der Regel freiwillig. In nahezu jedem Unternehmen ist hier exemplarisch die G37 zu nennen, die Arbeitgeber für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen anbieten muss.

Pflichtvorsorge

Die Pflichtvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber angeboten werden. Sie dient dazu, Beschäftigte vor bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Beispiele hierfür sind die G20-Untersuchung bei Tätigkeiten in Lärmbereichen >= 85db(A) bzw. 137 dB ©.

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist Teil der Pflichtvorsorge und dient der Früherkennung von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit. Diese Untersuchungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn eine besondere Gefährdung durch die Arbeit vorliegt oder eine gesetzliche Regelung dies vorschreibt.

Die Verantwortung für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Untersuchungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden und die Ergebnisse dokumentieren. Die Entscheidung darüber, welche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für welchen Beschäftigten durchzuführen ist, sollte in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt getroffen werden.

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