Arbeitssicherheit und Pflichtendelegation für Unternehmer
Der Unternehmer hat die Möglichkeit, zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit zu beauftragen, bestimmte ihm nach den Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Diese Beauftragung muss klar den Verantwortungsbereich sowie die Befugnisse der beauftragten Person definieren und vom Beauftragten unterzeichnet werden. Eine Kopie der Beauftragung ist der beauftragten Person auszuhändigen.
Die Pflichtenübertragung dient dem Unternehmer als Mittel zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ermöglicht es, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes auf ausgewählte Personen zu übertragen. Auf diese Weise kann der Unternehmer einen wesentlichen Teil seiner Organisationspflichten wahrnehmen.
Vor der Beauftragung ist der Unternehmer verpflichtet, die Zuverlässigkeit und Fachkunde der in Frage kommenden Personen sorgfältig zu prüfen.