Arbeitssicherheit und Pflichtendelegation für Führungskräfte

24.03.2026
Kosten 499,— €

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen umfassend zu organisieren und sicherzustellen. Diese Grundpflichten sind im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes und im § 2 der DGUV Vorschrift 1 beschrieben. Neben den dort beschriebenen Grundpflichten gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die die Unternehmerpflichten ausweiten und konkretisieren. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach § 7 ArbSchG die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte. 

Zu den grundlegenden Unternehmerpflichten gehören unter anderem die folgenden Themen:

  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
  • Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln sowie Gefahrstoffen

Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Ort: vor Ort
Anmeldeschluss: 10.03.2026
Mindestteilnehmendenzahl: 3

Staffelpreise: 1. Teilnehmer » 499,- Euro | 2. Teilnehmer » 449,- Euro | jeder weitere Teilnehmer » 399,- Euro