Arbeitssicherheit und Pflichtendelegation für Führungskräfte
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen umfassend zu organisieren und sicherzustellen. Diese Grundpflichten sind im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes und im § 2 der DGUV Vorschrift 1 beschrieben. Neben den dort beschriebenen Grundpflichten gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die die Unternehmerpflichten ausweiten und konkretisieren. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach § 7 ArbSchG die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte.
Zu den grundlegenden Unternehmerpflichten gehören unter anderem die folgenden Themen:
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Unterweisung der Arbeitnehmer
- Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
- Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln sowie Gefahrstoffen
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Ort: vor Ort
Anmeldeschluss: 10.03.2026
Mindestteilnehmendenzahl: 3
Staffelpreise: 1. Teilnehmer » 499,- Euro | 2. Teilnehmer » 449,- Euro | jeder weitere Teilnehmer » 399,- Euro