Arbeitssicherheit und Pflichtendelegation für Führungskräfte

02.09.2025
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Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen umfassend zu organisieren und sicherzustellen. Diese Grundpflichten sind im § 3 des Arbeitsschutzgesetztes und im § 2 der DGUV Vorschrift 1 beschrieben. Neben der dort beschriebenen Grundpflichten gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die die Unternehmerpflichten ausweiten und konkretisieren. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach § 7 ArbSchG die die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte. Zu den grundlegenden Unternehmerpflichten gehören unter anderem die folgenden Themen:

  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Organisation der Ersten-Hilfe und des Brandschutzes
  • Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln sowie Gefahrstoffen