Die zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Unterstützung und Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Das Lexikon definiert Sifa wie folgt1:
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Arbeitgeber gemäß § 5 ASiG schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats bestellt werden.
- Sie untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs (vg. § 8 Abs. 2 ASiG).
- Alle Versuche, die Sifa nicht der obersten Leitung, sondern z. B. einem Abteilungsleiter zu unterstellen, hatten vor Gerichten keinen Bestand.
- Somit nimmt sie im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung ein und berichtet dieser direkt.
- Die Sifa hat keine Weisungsbefugnis.
- Ihr obliegt eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion.
- Sie hat keine Führungsaufgaben (Ausnahme: eine leitende Sifa gegenüber ihr unterstellten Sifas).
- Die Sifa ist fachlich weisungsfrei (vgl. § 8 Abs. 1 ASiG). Das bedeutet, dass ihr keine Person im Unternehmen Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben darf.
- Sie ist im Umkehrschluss für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren.
Die Schwerpunkte einer Sifa:
Die Sifa erhält eine Menge an Aufgaben von der Unternehmensleitung, in welchen sie beraten soll. Dies sind u.a.:
- Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, einschließlich der Unfallverhütung, z. B. zu Auswahl, Beschaffung und Einsatz technischer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, persönlicher Schutzausrüstungen und Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsabläufen.
- Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie die betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, hygienischer und ergonomischer Aspekte.
- Empfehlung präventiver Maßnahmen, welche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern sollen.
- Überprüfung von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren auf ihre technische Sicherheit und der Einhaltung von Rechtsvorschriften.
Die Liste könnte noch ewig weitergehen… Kurzum: Die Sifa ist Ansprechpartner für unglaublich viele Themen - auch für die Führungskräfte der einzelnen Bereiche. Doch hier liegt der Casus knacksus: Viele Führungskräfte wissen nicht, dass sie selbst in der Verantwortung für ihren Bereich liegen und nicht die Sifa, welche ja wie gesagt nur beratend tätig ist und keinen disziplinarischen Einfluss auf die Mitarbeitenden hat. Und da steht sie nun zwischen den Stühlen und fühlt sich überfordert.
Unser Training on the Job-Angebot
Unsere persönlichen HSE-Spezialisten coachen ganz individuell in abgestimmten Intervallen im Bereich HSE - dabei stehen neben der praxistauglichen Erfüllung der rechtlichen Vorgaben auch die Organisation und Priorisierung im Vordergrund. Wir begleiten im Alltag und unterstützen bei der HSE-Tätigkeit. Ein „Zwischen-den-Stühlen-stehen“ – eine Überforderung – darf nicht sein. Dazu gehört eine klare Kommunikation im Unternehmen, für welche Aufgaben die Sifa zuständig ist, für welche eben nicht.
Mit Transparenz für einen besseren Alltag!
1https://www.quality.de/lexikon/fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/