Gesetzliche Vorgaben und Umsetzungsmöglichkeiten
Die gesetzlichen Vorgaben fordern von Unternehmen eine systematische Beurteilung der psychischen Gefährdungen. Obwohl der Gesetzgeber und die DGUV keine konkreten Methoden vorschreiben, gibt es verschiedene Ansätze zur Umsetzung. Unternehmen können beispielsweise abteilungsweise oder arbeitsplatzbezogene Analysen durch Interviews führen oder Fragebögen nutzen, um ein Bild über Bereiche zu erhalten, die besonders belastend sind, und dort entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Meiner Ansicht nach ist hier die Einstellung zu dem Thema ganz entscheidend. Es geht nicht nur darum, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern insbesondere sollte im Fokus stehen zu wissen, an welchen Stellen meine Mitarbeitenden besonders belastet sind. Das gehört für mich definitiv zu einer guten unternehmerischen Verantwortung.
Das kann beispielsweise ein ungesunder Termindruck oder die fehlende Möglichkeit sein, Aufgaben in Ruhe zu Ende zu bringen. Das können Störungen aufgrund einer zu lauten Umgebung sein. Es gibt viele Faktoren, die psychische Belastungen hervorrufen. Es ist entscheidend für Unternehmen, diese Stressoren zu identifizieren, um gezielt gegensteuern zu können.
Wichtig ist das Erkennen der Subjektivität psychischer Belastungen und der Schutz der Privatsphäre
Eine psychische Belastung ist ein subjektives Empfinden – was für den einen eine furchtbare psychische Belastung ist, ist für jemand anderen hingegen eine Situation, wo er erst warm wird. Der Umgang damit ist sehr heikel. Unternehmen müssen bei der Erfassung von Daten sensibel vorgehen und sicherstellen, dass sich Mitarbeitende nicht bloßgestellt fühlen oder sogar negative Konsequenzen befürchten.
Die notwendigen Umfragen oder Fragebögen müssen zwar nicht zwingend anonym durchgeführt werden, aber man sollte doch eine gewisse Menge an Daten eines Arbeitsbereiches haben, um das Ergebnis nicht auf den einzelnen Mitarbeitenden runterbrechen zu können.
Dies gewährt eine offene Teilnahme der Befragungen, schützt die Privatsphäre der Mitarbeitenden und ermöglicht gleichzeitig eine ehrliche Rückmeldung ohne Angst vor Repressalien. Eine solche Vorgehensweise wird auch von der Beschäftigtenvertretung sehr restriktiv verfolgt.
eplas als Unterstützung bei der Durchführung
Unser Unternehmen hat sich für das Instrument des Fragebogens entschieden. Mit einem speziellen Modul in eplas können wir anonymisierte Umfragen erstellen und verteilen. Die Teilnahme kann dabei verpflichtend oder freiwillig sein.
Der Fragebogen wurde auf Basis von Vorschlägen des Gesetzgebers sowie mit der Erfahrung von mehreren Unternehmen und unseren eigenen Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt. Er umfasst 30 Fragen zu verschiedenen Aspekten wie Arbeitsaufgabe, -organisation und sozialen Bedingungen. Die Antworten werden über einen Schieberegler erfasst, der eine Spannbreite von „unrelevant“ bis „trifft voll zu“ aufweist.
Die Fragen sind mit Absicht so gestellt, dass es nicht nur „ja“ oder „nein“ gibt, sondern man muss die Frage vernünftig lesen und aufrichtig und genau beantworten. Durch die Auswertung auf Abteilungsebene lassen sich somit Schwerpunkte erkennen, ohne einzelne Personen herauszustellen.
Nachdem genügend Antworten gesammelt wurden, können aus den Evaluationsergebnissen konkrete Handlungsfelder abgeleitet werden. So lässt sich feststellen, wo Veränderungen in der Arbeitsorganisation notwendig sind oder wie beispielsweise ein ruhigeres Arbeitsumfeld geschaffen werden kann.