Mehr Sicherheit, weniger Aufwand: Zugriff auf über 2.000 Betriebsanweisungsvorlagen

Braucht jedes Betriebsmittel eine Betriebsanweisung? Nein, aber schon beim Aktenvernichter geht es los.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie beinhaltet die Wahrnehmung von Gefahren und Gefährdungen im Unternehmen unter anderem im Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen oder Betriebsmitteln. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die Maßnahmen für eine Unterweisung der Beschäftigten. Diese erfolgt in der Regel schriftlich in Form einer Betriebsanweisung, in welcher dem Mitarbeitenden klar strukturiert, einfach und verständlich mit Unterstützung von Gefahrenpiktogrammen erklärt wird, wie er das Betriebsmittel oder den Gefahrstoff sicher verwenden kann.

Die Gefahren von Betriebsmitteln oder Gefahrstoffen sind in vielen Unternehmen gleich oder zumindest sehr ähnlich. Nehmen wir den Aktenvernichter: Man kann ihn schlecht in dem Unternehmen A anders verwenden, als im Unternehmen B. Es ist völlig egal, ob eine Lohnabrechnung, medizinische Datenblätter oder das Schreiben eines Kunden „geschreddert“ wird. Was jedoch gleich ist: Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, in unmittelbarer Umgebung des Geräts eine Betriebsanweisung zur Ansicht bereitzustellen. Diese ist dabei nicht mit einer Betriebsanleitung zu verwechseln. 

Eine Betriebsanweisung ist keine Betriebsanleitung! 

Eine Betriebsanweisung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in deutschen Unternehmen und beschreibt alle notwendigen Maßnahmen und Verhaltensregeln, die von den Arbeitnehmern bei bestimmten Tätigkeiten oder in bestimmten Bereichen des Betriebs zu beachten sind. Sie ist in schriftlicher Form und einfach verständlich zu erstellen, gut sichtbar am Arbeitsplatz auszuhängen. Zudem muss sie in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
In der Betriebsanweisung müssen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgeführt werden, die notwendig sind, um die Gefährdung zu minimieren oder auszuschließen. Zudem müssen die Beschäftigten über die Gefährdung informiert und über die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterrichtet werden. 
Kleines Beispiel: Reinigung mit Aceton. Auf einem Blick erkennt der Mitarbeitende anhand des Gefahrstoffpiktogramms, dass es sich um einen giftigen Stoff handelt, der schnell entzündlich ist und zu Explosionen führen kann. Der Betreffende sieht sofort, was an Erstmaßnahmen zu tun ist, sollte etwas ins Auge gelangen (auswaschen) und wie dies durch entsprechende Schutzmaßnahmen verhindert werden kann (Schutzbrille und Handschuhe). 

 

Keine „Marke Eigenbau“. Die Formvorschriften sind klar, deutlich und fest vorgeschrieben.

Wer sich kreativ austoben möchte, sollte sich einen anderen Bereich als Betriebsanweisungen suchen. Die Vorgaben zum Aufbau von Betriebsanweisungen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 „Gestaltung von Betriebsanweisungen“ festgelegt. Die TRBS 1201 wurde vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und beschreibt die Anforderungen an die Gestaltung von Betriebsanweisungen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. Interpretationen ausgeschlossen. 
Betriebsanweisungen sollten in verständlicher Sprache verfasst und übersichtlich strukturiert sein. Sie weisen eine klare Gliederung und einheitliche Gestaltung auf, um eine schnelle Auffindbarkeit und Lesbarkeit zu ermöglichen. 
Wie bei dem Aktenvernichter eingangs bereits erwähnt, gibt es eine hohe Anzahl an Gefahrstoffen und Betriebsmitteln, die in vielen Unternehmen gleichermaßen genutzt werden. Hier muss nicht jedes Unternehmen das Rad immer wieder neu erfinden und sich im Texten üben. Daher bieten wir unseren Kunden einen großen Pool an Betriebsanweisungsvorlagen, derer sie sich in unserem Shop bedienen können.

 

Unser Betriebsanweisungskatalog für Ihre Sicherheit

Immer im Sinne unseres Leitsatzes „Wir schaffen gemeinsam Sicherheit für einen verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt.“ haben wir uns bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, einen Pool an Betriebsanweisungen zu erstellen. Das heißt, unsere Fachkräfte warfen zusammen mit Partnerunternehmen und Kunden ihr gesamtes Fachwissen in einen Topf und erstellten daraus für die gängigsten Betriebsmittel, Gefahrstoffe und Tätigkeiten rechtskonforme Betriebsanweisungen, welche unsere Kunden in Form eines Betriebsanweisungspools verwenden können. Ein Aktenvernichter wird aufgestellt? Dann muss sich niemand mehr hinsetzen und überlegen, welche Gefahren passieren können und was beachtet werden muss, sondern einfach die Betriebsanweisung besorgen und für die Mitarbeitenden sichtbar daneben platzieren. Entweder als Zettel oder – noch praktischer – in Form eines QR-Codes, mit dem alle relevanten Informationen über eplas abgerufen werden können. Denn: Den Zettel kann man vergessen, gegen eine neuere Version auszutauschen – mit eplas sind Sie hingegen immer auf dem aktuellsten Stand!

Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten und überlassen Sie nichts dem Zufall.

Mehr Informationen zum passenden eplas-Modul finden Sie hier.