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Änderung bei GWG Versteuerung |
| Posted by Administrator (admin) am 29.11.2007 |
Durch eine Änderung des §6 Abs 2 EStG können selbstständig nutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften statt bisher bis 410 € ab dem 01.01.2008 nur noch bis zu einem Anschaffungspreis von 150€ (netto) sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.Damit werden für die meisten Steuerpflichtigen zukünftig deutlich weniger Anschaffungskosten sofort abzugsfähig sein.
Darüber hinaus wird beispielsweise ein Drucker mit einem Anschaffungspreis von 650 € netto ab 2008 nicht wie bisher (gem. AfA-Tabelle) über drei, sondern im Rahmen des
Sammelpostens über 5 Jahre abzuschreiben sein - selbst wenn er in dieser Zeit aufgrund
eines Defekts oder Veraltung unbrauchbar wird.
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