Ein Datenschutzbeauftragter trägt Sorge dafür, dass der Datenschutz eingehalten wird und personenbezogene Daten nicht unsachgemäß behandelt oder missbraucht werden.
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Ein Datenschutzbeauftragter muss ab einer Mitarbeiterzahl von 9 Beschäftigten bestellt werden wenn in einem Unternehmen personenbezogene Daten erstellt und verarbeitet werden.
Wie muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgt und sollte alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien enthalten. Man beachte die Ein-Monats-Frist die eingehalten werden sollte von Beginn der Verarbeitung mit personenbezogenen Daten bis hin zur Benennung der Datenschutzbeauftragten. Natürlich bleibt auch das verstoßen gegen diese Auflage nicht ohne strafrechtliche Verfolgung: ein Bußgeld von bis zu 25.000 € ist möglich.
Ein Datenschutzbeauftragter hat viele Aufgaben in einem Unternehmen zu erfüllen die für den richtigen Umgang mit sensiblen Daten von sehr großer Bedeutung sind:
- Überwachung der Datenverarbeitung
- Führen der internen Verarbeitungsübersicht
- Durchführen von Vorabkontrollen
- Schulungen der Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz
- Ansprechpartner für alle Seiten (Leitung, BR, Mitarbeiter, Kunden, Dritte)
- Weisungsfrei
- direkt der Unternehmensleitung untergestellt
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- indirekter Kündigungsschutz
Ein Datenschutzbeauftragter kann im Grunde jede natürliche Person sein. Ein leitender Angestellter oder der Unternehmensinhaber dürfen jedoch nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Grund dafür ist der Gedanke der Unabhängigkeit. Natürlich ist es auch möglich einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der sich um die Einhaltung der Richtlinien eines Unternehmens kümmert.
Lernen Sie in Teil I der Schulung verschiedene Grundlagen kennen und machen Sie sich ein Bild von der Position des Datenschutzbeauftragten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Nachfolgend finden Sie Inhalte unseres ersten Kurses Datenschutzbeauftragter im Unternehmen:
- Stellenwert der Datensicherheit in der IT
- Störungen im DV Prozess
- Die gesetzlichen Anforderungen
- Angemessenheitsprinzip
- Datensicherheitsstrategie
- Risikoanalyse
- Datensicherheitskonzeption
- Revision
- Kosten und Nutzen
- Organisatorische / Personelle Aspekte
Schulungstermine:
- auf Anfrage
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für weitere Fragen natürlich gern zur Verfügung. Das Anmeldeformular finden sie hier, bitte schicken Sie dies ausgefüllt per Fax an +49 (0) 2771 81 43 190




